Donnerstag, 7. Oktober 2010

WICHTIG: Eine Verlängerung des Aufenthaltserlaubnises muss künftig 2 Monate vor dessen Ablauf beantragt werden

Das Ausländeramt der Stadt Passau informiert:

Ab dem 01.05.2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt.

Eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis ist zwar auch dann noch beim Ausländeramt der Stadt Passau zu beantragen, jedoch die Ausstellung erfolgt dann über die Bundesdruckerei in Berlin.

Das Ausländeramt kann somit ab dem 01.05.2011 selbst keine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis mehr ausstellen!

In der Praxis bedeutet dies, dass folglich längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Wir bitten sie deshalb, Ihren Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag in Zukunft mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

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